Portfolio
Aus der
Zusammenarbeit mit Kostenträgern und Behörden
entwickelte sich nach und nach mit immer wieder angepasstem oder leicht verändertem Konzept ein
klarer Arbeitsauftrag, der für uns in der Familienhilfe (im Schwerpunkt nach den § 30 SGB VIII und § 31 SGB VIII)
als Leitfaden wichtig ist.
Weiterhin haben wir im Jahr 2018 unser pädagogisches Angebot auf der Grundlage des §35 erweitert, so dass wir Kinder in der Schule begleiten, die aus unterschiedlichsten Gründen ohne Hilfe dem Unterricht nicht folgen können.
Ganz aktuell ist seit Ende 2023 die tiergestützte Pädagogik mit einem Hund in der Grundschule Erndtebrück dazugekommen. Sie eröffnet nochmal ganz andere, neue Möglichkeiten in der Begleitung mit Kindern.
Seit Jahren schon begleitet dieser Hund in der Familienhilfe Kinder. Hierbei ist immer wieder zu beobachten, dass Tiere eine beruhigende Wirkung auf Menschen haben und eine hilfreiche Stütze in der Arbeit mit Kindern sein können.
Wie verstehen wir unseren Arbeitsauftrag?
Uns ist die Qualität unserer Arbeit sehr wichtig, weshalb wir immer wieder überprüfen, ob die Ziele mit dem Weg, den wir zu Beginn unserer Arbeit mit Kind und Eltern vereinbart und festgeschrieben haben, im Laufe der Begleitung neu justiert werden müssen.
Dies wird in der Regel in Hilfplangesprächen mit dem Jugendamt (oder anderen Behörden) festgehalten. Je nach festgestelltem Sachstand und Bedürfnissen wird der eingeschlagene Weg dann weiter verfolgt oder korrigiert. Daraus resultierend erfolgt dann die Entscheidung,
- dass die Hilfe beendet werden kann, weil die Ziele erreicht wurden,
- oder aus anderen Gründen festgestellt werden muss, dass die Hilfe nicht mehr förderlich ist und eingestellt werden muss.
Für uns gehört es mit zu einer Form der Qualitätskontrolle, eine Hilfe auch dann zu beenden, wenn nach Ausschöpfung all unserer Möglichkeiten keine weiteren Fortschritte, wie sie ursprünglich erwünscht und erhofft wurden, zu erwarten sind.
Somit gehört eine Überprüfung unserer Arbeit im Zeichen einer guten Qualitätssicherung immer dazu.
Wie sieht unsere Arbeit im Alltag aus?
Verbindungen Wir führen Kinder in gemeinsamen Aktivitäten zusammen. Wir bieten dabei Räume außerhalb des Elternhauses, wo Kinder und Jugendliche sich treffen können. Im Idealfall entstehen längerfristige Freundschaften. Diese sozialen Bindungen sind sehr wichtig und bieten einen Ausgleich zu der virtuellen Medienwelt, die sehr viel Raum an Zeit bei den Jugendlichen einnimmt. Dafür nutzen wir alle Möglichkeiten, die sich hier im Raum Siegen-Wittgenstein bieten, von sportlichen Betätigungen hin zu kulturellen Besuchen. Dabei werden Freundschaften geknüpft, die Sozialkompetenz im Miteinander gestärkt, das Selbstbewusstsein in der Gruppe mit anderen gefestigt.
Unterstützung Wir helfen unseren Kindern auf ihrem schulischen Weg in Absprache mit den Eltern, in dem wir bei Konflikten zwischen Lehrpersonal, Eltern und Kind vermitteln, da, wo es ohne unsere Unterstützung noch keine Lösungsansätze gab.
Vernetzung Dafür nutzen wir auch unsere langjährige Zusammenarbeit mit den einzelnen Schulen und Behörden in Siegen-Wittgenstein, um für alle Seiten, und insbesondere für das Kind, zu guten Lösungen zu kommen.
Ressourcen Stärken nutzen, um Defizite zu bearbeiten; ob in Konfliktsituationen oder auf dem Weg in ein selbständiges Leben, die Kinder stehen im Mittelpunkt.
Elternarbeit Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, unterstützen sie, da wo Bedarf gesehen wird. Dabei wollen wir sie ebenso stärken in ihrem Zusammenleben mit ihren Kindern, wie auch fordern, um die Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglichst zu fördern. Auch die Beziehungsarbeit zwischen Kind und Eltern liegt uns am Herzen. In Gesprächen wird geprüft, inwieweit der Bedarf einer Unterstützung oder Beratung für die Eltern notwendig ist und diese gewollt ist. Nicht nur Gespräche können zielführend sein und eine mögliche Störung in der Beziehung zu seinem Kind verbessern, auch organisieren wir gemeinsame Aktivitäten mit Kind und Eltern um die Beziehungsebene zu stärken.
Als gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit dienen
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (Gesetz zur Kooperation in Information im Kinderschutz)
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
§ 36b SGB VIII Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
TVT e.V. Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz (131.4 Hunde), Juni 2018
Um Kinder und Jugendliche in allen Lebenslagen und je nach Bedürfnissen, begleiten zu können, ist uns eine gute Kooperation mit fachlichen Kompetenzen sehr wichtig, die uns in der Arbeit mit Kindern unterstützen könnnen.
Die Gesetzestexte können unter folgendem Link eingesehen werden.
Es bestehen Kooperationen mit folgenden Kostenträgern bzw. Behörden/Einrichtungen